Das Intensiv Begleitete Wohnen richtet sich an Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung mit hohem Betreuungs- und gegebenenfalls Pflegebedarf.
Übergeordnetes Ziel des Intensiv Begleiteten Wohnens ist es, den Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in seiner Lebensgestaltung dahingehend zu begleiten, dass er entsprechend seiner individuellen Wünsche, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich leben und wohnen kann.
Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen im Umgang mit Geld und Behörden, der Haushaltsführung, bei Arztbesuchen oder bei der Sozialraumentwicklung (Begegnung mit Menschen in der Nachbarschaft und dem Wohnumfeld) sowie der Freizeitgestaltung. Alle persönlichen Lebensfragen finden Beachtung.
Der Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Hausclearings ermittelt, an dem der Klient, der gesetzlichen Vertreter und/oder die Vertrauensperson, der Kostenträger und der Leistungserbringer teilnehmen.
Aktuelles:
Beim Besuch eines IBW müssen keine besonderen Schutzmaßnahmen mehr beachtet werden. Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-Maske) besteht nicht mehr.
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