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Begleitetes Wohnen in Familien

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Erwachsenen Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung bietet das Begleitete Wohnen in Familien oder Wohngemeinschaften der Lebenshilfe Brakel ein neues Zuhause.

Maximal zwei Mitbewohner*innen können in einer sogenannten Gastfamilie (eine Familie, ein Paar oder eine Einzelperson) aufgenommen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Begleiteten Eltern-Kind-Wohnens in Familien

Eine ganzheitliche, auf den Assistenzbedarf abgestimmte Begleitung im neuen Zuhause gibt Sicherheit und Stabilität. So kann vielfach ein stationärer Aufenthalt verhindert werden. Pflegekinder können auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter in der Familie leben. Vorkenntnisse in der Behindertenhilfe sind nicht erforderlich.

Der gesamten Familie stehen erfahrene Fachkräfte beratend und begleitend zur Seite: beim Kennenlernen/der Vermittlung, bei der Sicherung des finanziellen Rahmens, in Krisensituationen und bei der Regelung der Betreuungsgewährleistung während einer Abwesenheit der Gastfamilie.

Die Familie erhält monatlich eine Mietzahlung für private und gemeinschaftlich genutzte Räume sowie eine Zahlung für Verpflegung, und für die Betreuungsleistung.

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